Das Steuersparmodell für Ihren Garten: Nutzen Sie jetzt den 2-fachen Steuerbonus
Mit Ihrem Garten können Sie doppelt sparen! Nehmen Sie nicht nur den Steuerbonus für die Pflege Ihres Gartens sondern auch den Steuerbonus für die Neu- oder Umgestaltung Ihres Gartens in Anspruch.
 
 
Die Steuervergünstigungen bei Inanspruchnahme handwerklicher Dienstleistungen sind im Jahr 2009 nochmals ausgeweitet worden. Dazu gehören Gartengestaltungs- und Wegebau-arbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen. Sie können mit 20% von maximal 20.000,- EUR (=4.000,- EUR) steuermindernd berücksichtigt werden (§35a Abs. 2 Satz 1 EStG). Für einige von Ihnen sicherlich besonders interessant: Im Jahr 2011 entschied der Bundesfinanzhof, dass diese Steuervergünstigungen auch für die Neuanlage von Gärten in Anspruch genommen werden können. Die Arbeiten können aktuell mit 20% von maximal 6.000,- EUR, also mit 1.200,- EUR, steuerlich in Ansatz gebracht werden (§35a Abs. 2 Satz 2 EStG). Und das unabhängig von den handwerklichen Dienstleistungen.

Unser Tipp: Kombinieren Sie beide Steuerboni!
Damit Sie den Steuerbonus in vollem Umfang nutzen können, achten Sie bitte auf folgende Punkte:
 
• Es werden nur Rechnungen anerkannt, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer
   ausgewiesen ist.
• In der Rechnung sind die Lohnkosten getrennt auszuweisen. Nur ausgewiesene Lohn-,
   Fahrt- und Maschinenkosten werden angerechnet – nicht Materialkosten!
• Rechnungsbeträge müssen von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden,
   Barzahlungen werden nicht anerkannt.
 
Wir helfen gern beim Sparen: 038377 / 369-0
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Wir kennen die Punkte, die zu beachten sind, damit Sie auch tatsächlich den Steuerbonus nutzen können. Die Entscheidung über die Anerkennung der Steuerermäßigung liegt allerdings ausschließlich bei den Steuerbehörden.
 
Beispiel:
Wir pflegen Ihren Garten und berechnen Ihnen netto 2.000,00 EUR. Die Leistung für Gehölzschnitt, Rasenpflege und Pflege der Pflanzflächen beinhaltet nur Lohnkosten. Einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z. Zt. 19% ergeben sich brutto 2.380,00 EUR.
 
20% Steuerbonus entsprechen 476,00 EUR, der direkt Ihre Einkommensteuer mindert!