Nachbarschaftsrecht MV Nachbarschaftsrecht MV  
 
Ein paar wichtige Regeln gibt es zu beachten, damit es im Nachhinein keine bösen Überraschungen gibt!  
                                                                                                      
 
  Nachbarschaftsrecht
 
 
Die Anlage und Pflege eines schönen Gartens bereitet vielen Naturliebhabern Freude. Allerdings wird der heimische Garten nicht selten zum Ausgangspunkt heftiger Konflikte und lang andauernden Unfriedens zwischen den Nachbarn; ob es nun der zu nah an der Gartengrenze gelegene Komposthaufen ist, der laut bellende Hund, die herumstreunende Katze der Nachbarskinder oder auch ein unästhetisch ansehnlicher Gartenzwerg, der das manchmal empfindliche Gemüt stört. Aufschluss darüber, welche nachbarlichen Belästigungen von wem zu dulden sind, geben die Regeln des Nachbarrechts.
 
Solche Regelungen können beispielsweise Einfriedungen, Pflanzabstände, Bodenerhöh- ungen betreffen. Auch der Überhang von Wurzeln und Zweigen oder das Laub von Bäumen führt oft zum Streit.
 
Das Nachbarrecht verfolgt den Zweck, im Nachbarschaftsverhältnis auftretende Konflikte in einer sozialverträglichen Einigung zu lösen. Vorschriften, die das Verhältnis zwischen Grundstücksnachbarn regeln, finden sich an mehreren Stellen. Grundlegend sind aber die Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§ 903 bis §§ 924).
 
Daneben finden sich ergänzende Regelungen in diversen Gesetzen, allen voran den Nachbarrechtsgesetzen und Bauordnungen der Länder und Kommunen. Der gerechte Ausgleich widerstreitender Interessen unter Nachbarn kann es aber in Einzelfällen auch erfordern, über die gesetzlichen Regelungen des Nachbarrechts hinauszugehen. Entscheidungsgrundlage ist dann das so genannte Gemeinschaftsverhältnis, das eine Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben für den besonderen Bereich des Zusammenlebens von Grundstücksnachbarn, aus dem die Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme entspringt, darstellt.
 
Informieren Sie sich anhand der Infobroschüre des Landes MV.
Auch hier stehen wir Ihnen natürlich mit Rat und Tat zur Seite.
 
 

Grenzen, die verbinden:


Gemeinsam kleine Gärten größer machen

Die Gartensaison hat begonnen und damit auch die Zeit, in der das Leben zu einem großen Teil draußen stattfindet. Die Terrasse wird zum zweiten Wohnzimmer und die Kinder können wieder öfter im Garten spielen, soweit es der Platz zulässt. Bauland ist teuer und so werden Gärten immer kleiner. Vor allem in Neubaugebieten sind die Grundstücke oft relativ klein und bieten Kindern deshalb kaum noch Platz zum Toben. Wer sich mit seinem Nachbarn gut versteht und bei der Gestaltung des Gartens mit ihm abspricht, kann hingegen ganz anders planen und hat viel mehr Möglichkeiten, seinen Garten zu genießen. Dann lässt sich die zur Verfügung stehende Fläche besser nutzen oder der gemeinsame Garten kann vom Fachmann so gestaltet werden, dass er trotzdem beiden Besitzern Privatheit ermöglicht.

  

Neue Gestaltungsmöglichkeiten für Vorgärten

Indem man zum Beispiel auf hohe Hecken oder Mauern im Garten verzichtet und nur eine niedrige Hecke oder ein kleines Beet zur Markierung der Grenze nutzt, wirkt die zur Verfügung stehende Fläche größer. Dieses großzügigere Raumgefühl ist insbesondere bei kleinen Vorgärten sehr angenehm. Auch die Lichtverhältnisse sind besser, wenn keine hohen, blickdichten Begrenzungen vorhanden sind. Dadurch gibt es weniger problematische Schattenecken. Vielleicht kann sogar ein Hausbaum gepflanzt werden, weil der Vorgarten nicht mehr so klein und beengt wirkt.

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Lücken, die verbinden

Auch hinterm Haus lässt sich der Platz durch gemeinsame Planung besser nutzen. Bei guter Nachbarschaft kann man zum Beispiel auf Hecken verzichten oder eine Hecke zusammen anlegen, vielleicht sogar mit einem schön gestalteten Durchgang zum Nachbargarten. Mit einer solchen gemeinsamen Grenze lässt sich nicht nur Platz, sondern auch Geld sparen, auch bei der späteren Pflege.

 

Mehr Platz für Kinder

Wenn in beiden Häusern Kinder im gleichen Alter sind, die sowieso viel Zeit miteinander verbringen, kann auch ein Spielbereich zusammen gestaltet werden. Dann ist beispielsweise statt zweier kleiner Sandkästen ein richtiger Sandspielplatz möglich. Sind die Kinder größer, kann diese Fläche wieder anders genutzt werden. Bei der Gestaltung und Anlage eines kinderfreundlichen Gartens können Fachleute aus dem Garten- und Landschaftsbau beraten und größere Spielgeräte wie eine Schaukel oder ein Klettergerüst so installieren, dass die Geräte sicher und standfest sind.

 

Sportlich auf kleiner Fläche

Nicht nur Kinder profitieren von mehr gemeinschaftlich genutzter Fläche. Der Beginn der Gartensaison bietet auch eine gute Gelegenheit, um zu überlegen, inwieweit man einen Gartenbereich mit dem Nachbarn gemeinsam nutzen kann. So lässt sich vielleicht der eine oder andere Wunsch umsetzen, der bisher aus Platzgründen gescheitert ist oder sich für eine Familie alleine nicht rentiert. Eine dauerhaft installierte Tischtennisplatte, die Wind und Wetter trotzt, eine große wetterfeste Grillecke, ein kleiner Teich oder ein plätschernder, schön bepflanzter Bachlauf, eine eigene, fachmännisch angelegte Boulebahn, .... – Was in einem kleinen Garten zuviel Platz wegnimmt oder deplaziert wirkt, lässt sich eher verwirklichen, wenn man mit den Freunden im Nachbarhaus gemeinsam aktiv wird.