Handlauf, Geländer

Ein Geländer kann so vielfältig sein wie der Balkon oder die Treppe, an die es angebaut werden soll. Dennoch besteht nahezu jedes Geländer aus einer gewissen Zahl von Grundelementen, die in unterschiedlichsten Kombinationen zusammengebaut ein individuelles Geländer ausmachen.

  

Jedes Geländer benötigt mindestens 2 etwas dickere Pfosten, die am Balkon, an einer Wand oder am Boden befestigt werden und dem ganzen Geländer einen festen Halt geben. Zwischen den Pfosten werden zwei Querstangen (Obergurt und Untergurt) befestigt, die die Füllung aufnehmen. Diese Füllung kann entweder aus einfachen Füllstäben, aus einem Gitter oder aus Platten  bestehen; sie verleiht dem Geländer ein individuelles Aussehen. Als oberstes Element wird ein durchgehender Handlauf befestigt, der - wie der Name schon sagt - zum festhalten dient.

 

 

Natürlich gibt es unzählige Variationen von Geländern, die man aus diesen Grundelementen erzeugen kann. Man ist keineswegs an das starre Schema Untergurt - Obergurt - Handlauf gebunden; es können auch mehrere Querstangen zwischen die Pfosten gesetzt werden. Auch die Füllstäbe lassen sich in vielfältiger Weise variieren: sie können alle gleich lang sein oder aber unterschiedlich weit nach oben reichen. Und selbstverständlich ist jede erdenkbare Verschnörkelung zwischen den Füllstäben möglich.

Auch der Handlauf muss nicht einfach durch einfache Befestigungsstäbe an den Pfosten oder am Obergurt befestigt sein. Auch hier ist nahezu jedes erdenkbare Befestigungselement möglich: von kreisförmigen Elementen bis zu gebogenen oder gewellten Stäben.

 

Treppengeländer

In der Regel wird ab 3 Stufen ein Handlauf gefordert, in einigen Bundesländern erst ab 5 Stufen. Bei einem geringeren Steigungsverhältnis als 1:4 kann auf diesen Handlauf verzichtet werden. Der Handlauf sollte einen Umfang von 10-15 cm (Durchmesser 3-5 cm) haben. Ein Geländer (Feldfüllung im Handlauf) wird i.d.R. ab 1 m seitlicher Absturzhöhe notwendig. Die Geländerhöhe beträgt dann mindestens 90 cm, ab 12 m Absturzhöhe werden teilweise 110 cm Geländerhöhe vorgeschrieben. Die Gitterfüllungen dürfen nicht breiter als 12 cm auseinander stehen, damit kein Kinderkopf hindurchpasst. Der Abstand vom Seitenhaupt muss unter 4 cm bleiben, um ein seitliches Durchtreten zu vermeiden. Sind Kinder auf der Treppe zu erwarten, sollten waagrechte Gitterfüllungen unterbleiben.