Treppen sind für die Gestaltung der Gartenanlage wichtige Elemente.
 
 
Sie bilden Räume, schaffen Ebenen, haben architektonische Effekte. Natursteintreppen in den verschiedensten Variationen am richtigen Standort fügen sich harmonisch in die Außenanlage ein. Natursteine aus Granit, Gneis, Schiefer usw. werden, wenn richtig verarbeitet ein zeitloses immer anschaubares Element in Ihrem Garten darstellen. Holen Sie sich ein Stück Natur aus Stein!
 
Planungsgrundlagen
Treppenanlagen sind zunächst Funktionsbauwerke und dienen auf engstem Raum der Überwindung von Höhenunterschieden bei fußläufigen Verbindungen. Insbesondere in der Gartengestaltung, z. B. im Zusammenhang mit der Haustüre oder dem Sitzplatz erhalten Treppenanlagen aber auch einen repräsentativen Charakter und werden zu eigenständigen Gestaltungselementen. Rampen sind zunächst für den rollenden Verkehr ausgelegt, haben allerdings ein noch größeres repräsentatives Potential. Da Treppen verhältnismäßig kostenintensive Bauwerke sind, lohnt sich eine sorgfältige planerische Auseinandersetzung immer.
 
 

Formeln
Bei der Planung von Treppenanlagen orientiert man sich zunächst an der sogenannten Schrittmaßformel: 2 x h + a = 63 cm. Die zweifache Stufenhöhe (h) zuzüglich der Auftrittstiefe (a) ergibt eine Schrittlänge, die je nach Person zwischen 60 cm (Kinder, Senioren) und 65 cm (Sportler) liegen kann. Dabei sollte nach DIN 18065 – Gebäudetreppen h zwischen 14 und 21 cm liegen, und a zwischen 21 und 37 cm. Aus der Kombination mit der sogenannten Sicherheitsformel: a + h = 46 cm und der sogenannten Bequemlichkeitsformel: a - h = 12 cm ergibt sich das ideale Steigungsverhältnis 17/29 cm, bei dem alle 3 Formeln übereinstimmen. Aufgrund der landschaftsgerechteren Gestaltung mit geringeren Höhenunterschieden greift man bei Außenanlagen sehr häufig auf gängige Steigungsverhältnisse von 15/33 cm oder 14/35 cm zurück. Beim Bau von Treppenläufen ist darauf zu achten, dass sich das Verhältnis von Stufenhöhe zu Auftrittstiefe nicht ändert, da sonst gefährliche Stolperfallen entstehen. Bei der Berechnung der Gesamthöhe einer Treppe ist das Gefälle zur Entwässerung mit einzubeziehen. Dieses sollte etwa 3 % oder 1 cm je Stufe nicht überschreiten. Je nach dem Verlauf des Geländes aber auch mit Rücksicht auf die Nutzer sind ein oder mehrere Podeste einzuplanen. Idealerweise umfasst der untere Teil etwa 2/3 der Stufen, der obere Teil rund 1/3 der Stufen. Die Länge eines Podestes (p) errechnet sich aus der Auftrittstiefe (a) der letzten Stufe und der Anzahl (n) der Schritte auf dem Podest (l=63 cm): p = a + n x 63 cm. Bei Podesten sollte darauf geachtet werden, dass jeder neue Treppenteil mit einem anderen Fuß begonnen wird, um die Ermüdung eines einzigen Fußes zu vermeiden.
 
 
Stufenarten
Treppen können aus den verschiedensten Materialien erbaut werden. Dabei hängt die Auswahl des Materials und der Oberflächenbearbeitung zunächst vom Nutzungszweck, dann aber auch von Gestaltungsanspruch und sicher auch von finanziellen Erwägungen ab. Klassische Materialien wie Naturstein oder Beton sind ebenso denkbar wie Klinker, Holz oder Metall. Blockstufen aus Naturstein oder Beton sind sicher die Klassiker im Treppenbau. Je nach Querschnitt muss bei dieser massiven und stabilen Form mit etwa 140 kg/m gerechnet werden. Häufig sind Querschnitte von 15/35 cm oder 14/40 cm bei 1 m oder 1,2 m Länge als Lagerware vorhanden. Ansonsten variieren die Baulängen je nach Anbieter zwischen 50 und 150 cm in 10 cm Schritten. Insbesondere bei Natursteinen sind Sonder- und Maßanfertigungen üblich. Je nach Einsatzzweck werden Blockstufen auch in Sonderformen z.B. mit Unterschneidung oder Falz angeboten. Eine einzelne Stufe liegt im Splittbett sicher, mehrere Stufen benötigen mindestens unter der untersten Stufe eine frostfreie Gründung und ab 5 bis 6 Stufen sollte ein zusammenhängendes Betonfundament zum Tragen kommen. Legstufen ermöglichen eine gewisse Materialersparnis und sind aufgrund des geringeren Gewichtes leichter zu verbauen. Sie sind aus Naturstein oder Beton ebenso denkbar wie aus Holzbohlen oder aus Metall als Gitter oder Blech. Standardwaren aus künstlichem oder natürlichem Gestein sind etwa 7 cm stark und ermöglichen Auftrittstiefen bis 40 cm. Ein Setzstein der Höhe 7 cm ermöglicht Stufenhöhen um 14 cm. Winkelstufen sind üblicherweise aus Beton und haben einen Bauquerschnitt von 14 / 40 cm. Das Gewicht beginnt ab etwa 70 kg je Meter. Allerdings benötigen Legstufen aufgrund der geringen Materialstärken eine ausreichend massive Fundamentierung. Stellstufen ermöglichen eine praktisch durchgängige Materialkontinuität zwischen Weg und Treppe. In der Regel werden sie durch einen Leistenstein, einen Großstein, aber auch durch Holz oder einen Bandstahl abgestellt und die Stufe anschließend mit dem Material des Weges ausgelegt. Aufgrund der labilen Bauteile sollten die Steller zu wenigstens 1/3 im Fundament eingebunden werden. Insbesondere längere Treppen müssen daher ausreichend massiv fundamentiert werden.
 

Handlauf, Geländer

In der Regel wird ab 3 Stufen ein Handlauf gefordert, in einigen Bundesländern erst ab 5 Stufen. Bei einem geringeren Steigungsverhältnis als 1:4 kann auf diesen Handlauf verzichtet werden. Der Handlauf sollte einen Umfang von 10-15 cm (Durchmesser 3-5 cm) haben. Ein Geländer (Feldfüllung im Handlauf) wird i.d.R. ab 1 m seitlicher Absturzhöhe notwendig. Die Geländerhöhe beträgt dann mindestens 90 cm, ab 12 m Absturzhöhe werden teilweise 110 cm Geländerhöhe vorgeschrieben. Die Gitterfüllungen dürfen nicht breiter als 12 cm auseinander stehen, damit kein Kinderkopf hindurchpasst. Der Abstand vom Seitenhaupt muss unter 4 cm bleiben, um ein seitliches Durchtreten zu vermeiden. Sind Kinder auf der Treppe zu erwarten, sollten waagrechte Gitterfüllungen unterbleiben.