Weniger stark frequentierte Stellplätze sollten möglichst nicht versiegelt, sondern sickerfähig ausgebildet werden.


 

Bei der Grüngestaltung von Parkplatzanlagen ist besonders darauf zu achten, dass Bäume verwendet werden, welche im Sommer keinen Honigtau absondern. Auf Ahorn, Eiche, Linde und Pappel sollte man besser verzichten. Von Kiefern und andern baumartigen Koniferen kann bei sommerlicher Hitze Harz abgesondert werden - selbst Zapfen oder Nadeln (Weymouthskiefer) werden durch Wind abgetrieben und machen hässliche Harzflecke.

 



Bei der Bebauung eines Grundstücks muss in vielen Gemeinden in Deutschland je nach geplanter Nutzung eine bestimmte Mindestanzahl an Stellplätzen auf dem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe nachgewiesen werden. Diese Stellplätze werden als notwendige Stellplätze bezeichnet. Die Zahl der notwendigen Stellplätze ergibt sich aus den Landes-bauordnungen der Bundesländer oder aus den Stellplatzverordnungen oder Stellplatz-satzungen der Gemeinden.



 

Notwendige Stellplätze auf privatem Grund müssen nicht zwingend befestigt oder gekennzeichnet sein. In den meisten Fällen genügt es, wenn die Fläche des Stellplatzes im Baugesuch eingezeichnet und die verkehrliche Erschließung ersichtlich ist.


Stellpätze

 

Stellplätze sind in der Regel zwischen 2,5 m (normaler Pkw-Stellplatz) und 3,5 m (Stellplatz für Behinderte) breit. Je nach Anordnung des Stellplatzes kann die erforderliche Länge zwischen 5 m (90°-Anordnung zur Straße) und 6,5 m (parallel zur Straße) betragen. Die deutschen Bundesländer haben Details hierzu in ihren Garagenverordnungen erlassen.

 

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